Mörder im weißen Kittel

Wahlmann und Gorgass

Dr. Adolf Wahlmann

Dr. Adolf Wahlmann war wie Gorgass ein Vergasungsarzt in Hadamar.

• Geboren 10. Dezember 1876
• Studierte Medizin in Gießen, Marburg, Erlangen und Kiel
• 1903 Arzt und Psychiater
• Bis 1905 in Landesheilanstalt Merxhausen in Hessen als Assistenzarzt
• 1905 Facharztanerkennung als Psychiater
• 1906 Oberarzt in Eichberg
• 1908-1911 leitender Arzt in Hadamar, dann wieder in Eichberg
• Im ersten Weltkrieg in Sanitätskompanie später als Arzt
• Nach Kriegsende Dienst als Oberarzt in Eichberg und stellvertretender
  Direktor
• August 1933 nach Hadamar versetzt
• 1936 wegen Herzerkrankung im Ruhestand
• Zum 5. August 1942 Versetzung als Chefarzt an die Landesheilanstalt
  Hadamar
• Hier war er in der zweiten Phase des nationalsozialistischen
  “Euthanasie“-Programms als Tötungsarzt eingesetzt.

Er selbst äußerte sich zu seiner Aufgabe mit zynischer Deutlichkeit.

„Ich kann es […] mit meiner nationalsozialistischen Einstellung nicht vereinbaren, irgendwelche medizinische Maßnahmen anzuwenden, seien sie medikamentöser oder sonstiger Art, damit das Leben dieser für die menschliche Gesellschaft vollkommen ausfallenden Individuen verlängert wird, ganz besonders in der jetzigen Zeit unseres Existenzkampfes, bei dem jedes Bett für die Wertvollsten unseres Volkes benötigt wird.“

Anklage

• Mord in mindestens 900 Fällen
• Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit
• Unter den Angeklagten waren nur Dr. Bodo Gorgass und Dr. Adolf Wahlmann
  Ärzte
• Dr. Adolf Wahlmann befand sich erst in amerikanischer Strafhaft
• 26. März 1947 Urteil: Todesstrafe
• Er wurde im Revisionsprozess nicht als Mittäter, sondern als Anstifter
  verurteilt.
• Nach der Abschaffung der Todesstrafe durch das Grundgesetz Umwandlung
  zu lebenslanger Haftstrafe.
• Am 20. Oktober 1953 vorzeitige Entlassung.

Lebenslauf Dr. Gorgass

• Geboren am 19. Juni 1909
• Sein Vater war ein Reichsbahnbeamter
• Er besuchte von 1920 bis 1929 das Realgymnasium
• Er studierte von 1929 bis 1935 Medizin
• 1933 bis 1934 Tätigkeit als Famulus in verschiedenen Abteilungen (u.a.
  Psychiatrie ) der Uniklinik Leipzig
• Er konnte seine erste Doktorarbeit über „Infantilismus“ aus finanziellen
  Gründen nicht vollenden.
• Er durfte seine Doktorarbeit später nicht beenden, weil nicht nachgewiesen
  werden konnte, dass eine Dissertation von ihm verfasst wurde.
Seit 1933 war er Mitglied in der SA, seit 1937 in der NSDAP

Im April 1941 wurde Gorgass dazu aufgefordert nach Berlin zu fahren, wo ihm gesagt wurde, dass ihm nun eine hohe Aufgabe in der Eliminierung unheilbar Geisteskranker übertragen würde, der er sich nicht entziehen dürfe. Kurz danach fuhr er nach Hartheim, wo er über die Methode der Vergasung informiert wurde. Dies war für ihn zunächst ein Schock, da er innerlich die Ausübung der Tötung ablehnte. Doch wegen seiner Zustimmung gegenüber der Euthanasie übernahm er schließlich ohne Widerstand diese Tätigkeit. Ab Juni 1941 war Gorgass in der NS-Tötungsanstalt Hadamar als leitender Arzt tätig. Während seiner Dienstzeit hat nur Dr. Gorgass in Hadamar den Gashahn aufgedreht. Vom 10. Mai 1942 bis Kriegsende war Gorgass Truppenarzt.

• Er befand sich von Mai bis August 1945 in Kriegsgefangenschaft
• Ab 1945 nahm er den Tarnnamen „Dr. Gerber“ an.
• 1947 Verurteilung zum Tode wegen Mordes; 1949 Umwandlung der Strafe zu
  lebenslanger Haft; 1956 Verminderung der Strafe auf 15 Jahre; 1958
  Entlassung aus dem Gefängnis.
• Dr. Gorgass lebte bis zu seinem Tod im Oktober 1993 in Bielefeld, wo er als
  wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Pharmaunternehmens angestellt war.

 

Quelle: Wikipedi.org/wiki/Hans_Bodo_Gorgaß

Seinen “Arbeitsalltag” als Vergasungsarzt in Hadamar beschrieb Gorgas im Prozess gegen das Personal von Hadamar in Frankfurt 1947 folgendermaßen:

„Die Omnibusse waren meist mit Gleichgeschlechtlichen geladen, die kamen rein und wurden ausgezogen und weitergeführt zum Fotografieren, dann dem Bürobeamten vorgeführt, der die Identifizierung vornahm. Das Fotografieren geschah aus dokumentarischen Gründen. Wissenschaftlich ist eigentlich zu viel gesagt. Ohne die Fälle näher zu erläutern, war es vielleicht nur, um eine Sammlung von Bildern der Geisteskranken zu haben. Sie wurden gemessen, gewogen. Sie gingen an dem Bürobeamten vorbei, der festzustellen hatte ob die in der Krankengeschichte und auf der Fotokopie angegebenen Daten stimmen. Fragliche Fälle, die der Bürobeamte nicht ohne weiteres entscheiden konnte, übergab er mir denn (…) Ein Teil konnte den Namen sagen. Ein Schizophrener kann in den meisten Fällen seinen Namen noch sagen. Hier und da fragte der Bürobeamte mal nach den Geburtsdatum, aber das war schwer festzustellen. Der Bürobeamte saß in demselben Raum. Ich habe die Krankengeschichte durchgeblättert, die Fotokopie dabeigehabt, habe die betrachtet, die Symptome, die Diagnose usw. überprüft (…) Unsere Aufgabe war es, die Richtigkeit der Diagnose und der typischen Merkmals zu überprüfen und unseren Bericht auf dem Meldebogen zu vermerken (…)Man sah in der Regel auf den ersten Blick, an dem Reagieren der Patienten auf einen Gruß oder eine Frage, was mit ihm los war. Die Krankengeschichte wurde gleichzeitig mit der Fotokopie des Meldebogens und den vorbereiteten Karteikarten der Anstalt dem Arztvorgelegt. Es war jedoch nach meiner Erinnerung nie nötig, die Krankengeschichte einem eingehenden Studium zu unterziehen. In der Regel nahm eine Untersuchung nur 1 – 2 Minuten in Anspruch. Aufgabe des Arztes war es, neben einer Kontrolle und etwaigen Ergänzung des Befundes auch noch für das Standesamt zu vermerken, welche Todesursache eingetragen werden sollte“

Quelle: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Abteilung 461/32061 Band 1 und 2 zitiert nach http://wikipedia.org/wiki/Hans_Bodo_Gorgaß Hervorhebungen durch uns.

Hans Bodo Grogass Prozess und Verurteilung

Hans Bodo Gorgass war einer der Ärzte in Hadamar. Die Prozesse seiner Verurteilung liefen folgendermaßen ab:

• Von Mai bis August 1945 befand sich Gorgass in Kriegsgefangenschaft.
• Anschließend legte er sich den Falschnamen „Dr. Gerber“ zu und arbeitete
  bis 1946 an der Universitätsklinik Heidelberg.
• Am 26. März 1946 wurde er vom Landgericht Frankfurt wegen Mordes in
  mindestens 1000 Fällen zum Tode verurteilt.
• Die Todesstrafe wurde am 23. Mai 1949 nach Inkrafttreten des
  Grundgesetzes in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
• Am 10. August 1956 wurde diese auf 15 Jahre herabgesetzt.
• Letztendlich begnadigte der hessische Ministerpräsident Georg August Zinn
  Gorgass, sodass dieser die Haftanstalt im Januar 1958 wieder verlassen
  konnte.

Hans-Bodo Gorgass hat während seiner Dienstzeit in Hadamar nicht nur unheilbar Kranke vergast, er nahm auch Kindern mit ausländischer Abstammung, sogenannten Asozialen, Kriminellen und Insassen von Konzentrationslagern das Leben.