Georg-Haccius-Stiftung

Die Georg-Haccius-Stiftung tritt dort ein, wo eigene Mittel des Evangelischen Bildungszentrums Hermannsburg - Heimvolkshochschule gGmbH nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite, oder nehmen Sie gerne persönlichen Kontakt mit uns auf.

Gründung und Ziel

Mit dem Stiftungsgeschäft am 25.01.2003 und einem Stiftungskapital von 5.000,00 Euro legte der „Verein für die Niedersächsische Lutherische Heimvolkshochschule in Hermannsburg e. V.“ den Grundstein für die Georg-Haccius-Stiftung. Ziel war, dass sich möglichst viele Zustifter an der Kapitalaufstockung beteiligen, um so die Arbeit der „Niedersächsischen Lutherischen Heimvolkshochschule Hermannsburg“ (seit 2013 „Evangelisches Bildungszentrum Hermannsburg - Heimvolkshochschule gGmbH“) langfristig zu fördern und deren Existenz mit zu gewährleisten.

Die Stiftungsurkunde ist unterschrieben von Maria Hinrichs und Dorit Winter als Vorsitzende und stellv. Vorsitzende des Vereins für die Niedersächsische Lutherische Heimvolkshochschule und von Dieter Schütte und Lothar Steinborn als Vertreter der Direktorin und des Geschäftsführers des Ev.-luth. Missionswerks in Niedersachsen. Intensive Vorarbeiten, insbesondere durch den früheren Schulleiter Jürgen Schneider, fanden damit ihren Abschluss und die nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung in der Verwaltung des Ev.-luth. Missionswerks in Niedersachsen war auf den Weg gebracht.

Die Stiftung trägt den Namen des früheren Missionsdirektors Georg Haccius (*22.07.1847 in Lüneburg; †04.06.1926 in Hermannsburg), der tatkräftig das Schulwesen der Missionsanstalt Hermannsburg (seit 1977: Ev.-luth. Missionswerk in Niedersachsen) förderte und 1919 die Niedersächsische Lutherische Heimvolkshochschule Hermannsburg gründete.

Aufgaben der Stiftung

Die Georg-Haccius-Stiftung will die Umsetzung und Weiterentwicklung der Bildungsidee der „Evangelisches Bildungszentrum Hermannsburg - Heimvolkshochschule gGmbH“ (EBH) fördern. Sie will damit insbesondere das EBH als Ort der Bildung, Begegnung und Besinnung erhalten und dazu beitragen, Menschen zu ermutigen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.

Zweck der Stiftung

In der Satzung heißt es: „Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft, Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Nachhaltigkeit sowie des Heimatgedankens auf Grundlage christlicher Werte insbesondere durch Erwachsenenbildungsarbeit.“.

Stiften und Vermögen

Nicht spontan, sondern wohlüberlegt hat sich das Stiften seit Jahrhunderten in Deutschland bewährt. Stifter sind Menschen, die über den Tag hinaus denken und langwirksam handeln.

Die Georg-Haccius-Stiftung arbeitet und fördert, wie alle Stiftungen, insbesondere mit ihren Zinserträgen. Das in die Stiftung eingebrachte Vermögen darf nicht angetastet werden. Dadurch bleibt das Stiftungsziel langfristig gesichert. Für Zustiftungen zur Georg-Haccius-Stiftung gibt es keinen Mindestbetrag. Dank zahlreicher Zustiftungen ist unser Stiftungskapital auf rd. 370.000,00 Euro angewachsen. Aus den jährlichen Erträgnissen konnten folgende Projekte gefördert werden:

• 2004 – 2006 Kapellenprojekt: Neugestaltung der Kapelle im Evangelischen Bildungszentrum Hermannsburg

• 2007, 2008, 2010 Winterkurse „moving times“: Ein in Deutschland einzigartiges, jeweils 5 Monate dauerndes Projekt für 18- bis 25-Jährige im Evangelischen Bildungszentrum Hermannsburg

• 2009 Ausstattung des Innenhofs: Anschaffung von drei Bänken zum Verweilen in Pausen und bei anderen Gelegenheiten im Evangelischen Bildungszentrum Hermannsburg

• 2011 „Ein Jahr für mich, ein Jahr für Andere“: U. A. Unterstützung in der laufenden Arbeit des Bildungszentrums durch junge Menschen und deren Beiträge für ein „mehr“ zum Wohlfühlen der Gäste

• 2012 Anschaffung von Bildern und Rahmen für die renovierten Gästezimmer und Flure des Evangelischen Bildungszentrums Hermannsburg

• 2013 Anschubfinanzierung für „Seminare für neue Zielgruppen“ des EBH

• 2014 Herstellung eines Gruppenraums für den Winterkurs

• 2015 Ausstattung der Kreativwerkstatt Holz

• 2016 Anschaffung einer neuen Belegungs- und Verwaltungssoftware für eine höhere „Kundenfreundlichkeit“, zur Verbesserung der Gästebetreuung und Reduzierung von Papieranfall

• 2017, 2018 Förderung einer neuen Lehrküche. Hier können seit Herbst 2019 Gruppen nebenher oder in Kursen den Umgang und die Verarbeitung regionaler und saisonaler Lebensmittel entdecken und so zu einer neuen Ernährungsqualität finden

• 2019, 2020 Mitfinanzierung Glasfront und Ausgangstür ins Freigelände der Speisesaalerweiterung (Anbau)

• 2021, 2022 Mitfinanzierung "Lern- und Bürgergarten Südheide" (beim EBH)

Der Staat fördert das Stiftungswesen. Möglichkeiten zur Steuereinsparung können genutzt werden. - Die Stiftung kann durch Schenkungen, testamentarische Regelungen (Erbschaften, Vermächtnisse) oder durch Darlehen gefördert werden.

Arbeitsweise der Georg-Haccius-Stiftung

Die Georg-Haccius-Stiftung ist eine nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung in der Verwaltung des Ev.-luth. Missionswerks in Niedersachsen. Ihre Arbeit ergibt sich aus der Satzung in der Fassung vom 27.04.2022. An diesem Tag hat das Kuratorium die ursprüngliche Satzung an die neuen Entwicklungen der „Niedersächsische Lutherische Heimvolkshochschule Hermannsburg“, seit 2013 „Evangelisches Bildungszentrum Hermannsburg - Heimvolkshochschule gGmbH“, angepasst.

Die Finanzmittel der Georg-Haccius-Stiftung werden von der Stiftung „Ev.-luth. Missionswerk in Niedersachsen“ in einer Sammelanlage gemeinsam mit eigenen Mitteln angelegt, so dass die Georg-Haccius-Stiftung günstige Erträge erhält.

Die laufende Arbeit der Georg-Haccius-Stiftung, insbesondere die Beschlussfassung über die Verwendung der Stiftungserträge, erfolgt durch ein ehrenamtliches Kuratorium.

Mit Ihrer Zustiftung in das Stiftungskapital der Georg-Haccius-Stiftung stärken Sie das Fundament, also den unantastbaren Finanzstock, aus dem wir jährliche Erträge für die Arbeit des Evangelischen Bildungszentrums Hermannsburg - Heimvolkshochschule gGmbH erwirtschaften.

So wie ein Maler mit ein paar kräftigen Pinselstrichen ein herrliches Blumenbild zaubern kann, so zeichnet das von uns geförderte Evangelische Bildungszentrum mit seinen Instrumenten Bildungslinien in die Lebensläufe von Menschen. Wir als Georg-Haccius-Stiftung wollen dazu mit unseren Mitteln beitragen. Und das seit nunmehr über 20 Jahren.

Möchten auch Sie Zustifter werden, in Menschen und deren Bildung investieren und dazu beitragen, dass die Georg-Haccius-Stiftung dauerhaft fördern kann? Dann freuen wir uns auf Ihre Zustiftung auf folgendes Konto:

Bankverbindung:
Georg-Haccius-Stiftung
IBAN:  DE25 2695 1311 0055 5559 99
BIC:     NOLADE21GFW
Stichwort: Zustiftung

Zum Thema „Erben und Vererben“ gibt es zahlreiche Veröffentlichungen. Deshalb wollen wir an dieser Stelle nur einige Kurzinformationen geben, die auf Wunsch mit einem Vertreter unserer Georg-Haccius-Stiftung vertieft werden können.

„Geben mit warmer Hand“

umschreibt die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Teil seines Lebensertrages in andere Hände zu geben, also zu Schenken oder zu Spenden.

Allgemein bekannt ist, dass Beträge an gemeinnützige Einrichtungen bis zur Höhe von 20 Prozent der jährlichen Einkünfte steuerfrei gespendet werden können (z. B. für die laufende Arbeit direkt an das „Evangelisches Bildungszentrum Hermannsburg - Heimvolkshochschule gGmbH“ oder für eine langfristige Förderung und Stabilisierung der Erwachsenenbildung durch eine Zustiftung an die Georg-Haccius-Stiftung). - Weniger bekannt ist die Möglichkeit, darüber hinaus in einem Zeitraum von 10 Jahren bis zu 1 Million Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2 Millionen Euro) in den Vermögensstock einer Stiftung, also auch der Georg-Haccius-Stiftung, steuerfrei zuzuwenden (Abzug als Sonderausgaben).

Da in der heutigen Zeit stärker auch Aspekte der eigenen Altersabsicherung zu bedenken sind, können diese einem Engagement mit einem größeren Betrag zu Lebzeiten entgegenstehen. Ein sogen. „Stifterdarlehen“ wäre eine Variante; Sie stellen der Georg-Haccius-Stiftung ein zinsloses Darlehen zur Verfügung, mit dessen Erträgnissen die Stiftung arbeitet. In einem Vertrag wird geregelt, dass das Geld jeder-zeit zurückgefordert werden kann.

Schenkung oder Erbschaft an eine Stiftung weitergeben

Wer selbst eine Schenkung oder Erbschaft erhalten hat, kann diese innerhalb von 24 Monaten ganz oder teilweise z. B. an eine Stiftung zuwenden. Dann erlischt rückwirkend die eigene Schenkungs- oder Erbschaftsteuer. Da auch die Stiftung steuerfrei bleibt, ermöglicht das Steuerrecht wiederum die steuerfreie Förderung langfristiger gemeinnütziger Zwecke.

Brauche ich unbedingt ein Testament?

Diese Frage ist gar nicht einmal so selten oder ihre Beantwortung wird oft als „unliebsam“ hinausgeschoben. Doch ohne Testament tritt nach dem Tod die „gesetzliche Erbfolge“ ein und die sieht oft anders aus, als es sich ein Erblasser vorgestellt hat. Ist Ihnen z. B. klar, dass Ihr Ehepartner nicht mehr als ¾  des Nachlasses erhält, solange beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt? Mit einem Testament können Sie das anders regeln.

Wie errichte ich ein Testament?

Nach dem Grundsatz der „Testierfreiheit“ können Sie die Dinge regeln wie Sie möchten, also jede Person oder Einrichtung zum Erben einsetzen. Die einzige Einschränkung ist der Pflichtteilsanspruch naher Verwandter, der allerdings nur in Geld besteht.

Die einfachste Form ist das eigenhändige Testament. Es muss vom Erblasser vollständig handgeschrieben und mit Vor- und Zunamen unterschrieben sein. Wichtig ist auch die Angabe von Ort und Datum, weil das Testament jederzeit und beliebig aufgehoben oder geändert werden kann und immer der „letzte“ Wille maßgeblich ist. Eine Ausnahme besteht für das gemeinsame Testament von Eheleuten; es muss nur von einem Partner handgeschrieben, aber von beiden unterschrieben sein.

Wichtig ist ein sicherer Aufbewahrungsort, z. B. in einem Ordner „persönliche Unterlagen“ im Schreibtisch. Sicherer ist aber eine Hinterlegung beim Amtsgericht. Haben Sie eine Institution bedacht, empfiehlt es sich, dieser eine Kopie, wenn Sie möchten in einem verschlossenen Umschlag, zu übergeben.

Wann braucht man einen Notar?

Wenn Ihre Familien- und/oder Vermögensverhältnisse komplizierter sind (Ihnen z. B. ein Wirtschaftsbetrieb gehört), empfiehlt sich die Beratung durch einen Notar, u. U. unter Beteiligung eines Steuerberaters. Wenn Sie ein selbst abgefasstes Testament einem Notar übergeben oder Ihren Willen mündlich gegenüber einem Notar erklären, wird das sogen. „öffentliche Testament“ immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers eröffnet. Es behält solange seine Gültigkeit, bis es sich der Erblasser aus der Verwahrung zurückgeben lässt, um z. B. Änderungen vorzunehmen.

Erbschaft und Vermächtnis

Zu Erben können eine Einzelperson oder mehrere Personen gemeinsam eingesetzt werden. Sie erben alles gemeinsam (also Guthaben und Verbindlichkeiten). Es sind aber auch Anteilsregelungen möglich (A erbt ½, B und C je ¼). Die Erben werden Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers.

Soll eine Person oder Institution aber nur einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache bekommen, erhalten sie dieses Vermächtnis aus der Erbmasse, ohne selbst Erbe zu werden.

Die Satzung der Georg-Haccius-Stiftung.

Kuratorium der Georg-Haccius-Stiftung

Lothar Steinborn, Vorsitzender
Ulrike Scheller, stellv. Vorsitzende
Gisela Henke
Anette Icken
Cornelia von Zengen

StNr. 17/204/10191

Ihr Ansprechpartner

Lothar Steinborn
Tel.: 05052 3244